Beschreibung
Angeboten wird dieses einzigartige (Bau-)Grundstück in traumhafter Lage im Park De Schotsman.
Das ca. 650 m² große Grundstück befindet sich in der zweiten Reihe des Parks De Schotsman. Das auf dem Grundstück zu errichtende Wohnhaus darf sowohl als Hauptwohnsitz (Dauerhaft Wohnen) als auch als Zweitwohnsitz (nicht Dauerhaft Wohnen) genutzt werden. Innerhalb des Parks gelten großzügige Bebauungsmöglichkeiten.
Lage:
De Schotsman befindet sich in äußerst günstiger Lage. Einerseits liegt das Ufer des Veerse Meers nur wenige Schritte entfernt. Andererseits ist das Ortszentrum von Kamperland mit seinen zahlreichen Einrichtungen bequem mit dem Fahrrad zu erreichen. Auch Städte wie Rotterdam, Antwerpen und Breda sind schnell erreichbar. Die Städte Middelburg, Domburg und Goes sind nur wenige Autominuten entfernt. Angebote für Baugrundstücke in einer solchen Lage sind äußerst selten. Auch die Bebauungsmöglichkeiten sind großzügig.
Bebauungsplan:
Der geltende Bebauungsplan lautet: „Bungalowparken Kamperland“.
Bebauungsplangebiet:
Wonen – 1 (Die als „Wonen – 1“ ausgewiesenen Flächen sind für Wohnzwecke bestimmt, wobei sowohl dauerhaft Wohnen als auch nicht dauerhalft Wohnen zulässig ist.)
Bauvorschriften:
Für die Bebauung gelten die folgenden Regelungen:
-Gebäude dürfen ausschließlich innerhalb der im Bebauungsplan ausgewiesenen Baufenster errichtet werden, wobei pro Grundstück maximal ein Hauptgebäude zulässig ist;
-bei einem Baugrundstück mit einer Fläche von weniger als 720 m² beträgt die maximale Bebauungsdichte 30 %, wobei die bebaute Fläche maximal 180 m² betragen darf;
- die Trauf- und Firsthöhe des Hauptgebäudes ist dem Bebauungsplan zu entnehmen;
- der Abstand eines Hauptgebäudes zum benachbarten Grundstück beträgt mindestens 5,00 Meter;
- die Trauf- und Firsthöhe von An- und Ausbauten sowie Nebengebäuden beträgt maximal 3,00 bzw. 5,50 Meter;
- der Abstand eines An- oder Ausbaus und/oder Nebengebäudes zum benachbarten Grundstück beträgt mindestens 2,00 Meter;
- ein Bauwerk, das kein Gebäude ist, darf – mit Ausnahme einer Überdachung – sowohl innerhalb als auch außerhalb des Baufensters errichtet werden;
- die maximale Höhe solcher Bauwerke beträgt 2,00 Meter;
- abweichend von Artikel 7.2.1 (des geltenden Bebauungsplans), Unterpunkt h, beträgt die maximale Höhe eines Zaunes, der vor der Vorderfassade und/oder innerhalb von 1,00 Meter hinter der (gedachten Verlängerung der) Vorderfassade des Hauptgebäudes errichtet wird, maximal 1,00 Meter.
Für eine vollständige Beschreibung der geltenden Bauvorschriften, Möglichkeiten, Einschränkungen etc. verweisen wir auf das geltende Umwelt- und Bebauungsplan. Auf Wunsch stellen wir gerne den Kontakt zu einem Fachplaner für Raumordnung her.
Haftungsausschluss:
Obwohl diese Informationen mit größter Sorgfalt zusammengestellt wurden, übernehmen Verkäufer und Makler keinerlei Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben. Interessenten sind selbst verantwortlich für die Durchführung weiterer Recherchen in Bezug auf die (Un-)Möglichkeiten der Bebauung des Grundstücks. Dazu gehört unter anderem – jedoch nicht ausschließlich – die Prüfung der geltenden Bebauungs- und Bauvorschriften, die exakte Größe und tatsächlichen Grenzen des Grundstücks, Bodenbeschaffenheit, mögliche Altlasten sowie weitere öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Aspekte. Aus diesem Angebot können daher keinerlei Rechte abgeleitet werden.
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