Beschreibung
Gemütliches Ferienhaus im beliebten Ferienpark Breezand II in fußläufiger Entfernung zum Nordseestrand!
5 Gehminuten vom Nordseestrand entfernt liegt dieses gemütliche Ferienhaus im Ferienpark Breezand 2 in Vrouwenpolder. Das Haus hat 3 Schlafzimmer, 2 Bäder und ein geräumiges L-förmiges Wohnzimmer. In der obersten Etage befindet sich eine Dachterrasse, von der aus Sie die Aussicht über das Ackerland hinter dem Haus genießen können.
Der Ferienpark liegt am Fuße der Dünen des Nordseestrandes in Vrouwenpolder. Das Dorfzentrum ist ebenfalls zu Fuß erreichbar. Hier finden Sie zahlreiche Einrichtungen wie einen Supermarkt, verschiedene Restaurants und Geschäfte. Durch die verkehrsgünstige Lage des Hauses sind die umliegenden Dörfer und Städte gut zu erreichen.
Aufteilung:
Erdgeschoss
Von der Vorderseite des Hauses gehen Sie die Auffahrt hinunter zur Eingangstür. Neben der Eingangstür befindet sich der Abstellraum. Beim Betreten befindet man sich in einer geräumigen Eingangshalle, von der aus man Zugang zu einem Badezimmer mit Badewanne, Waschbecken und Toilette, dem Schlafzimmer und dem Wohnzimmer mit offener Küche hat. Das L-förmige Wohnzimmer grenzt an die offene Küche mit einem erhöhten Sitzplatz. Vom Wohnzimmer aus gelangen Sie durch die Schiebetüren in den geschützten Garten auf der Rückseite.
Erster Stock
Über die Treppe in der Eingangshalle gelangen Sie in die erste Etage. Dort betreten Sie den Treppenabsatz. Von hier aus haben Sie Zugang zu den beiden Schlafzimmern, von denen eines über ein eigenes Bad verfügt. Von beiden Schlafzimmern aus gelangen Sie über eine Schlupftür auf die großzügige Dachterrasse.
Allgemein
Energielabel C
Wohnnutzfläche ca. 81 m²
Grundstücksfläche ca. 265 m²
Geräumige Einfahrt
Abstellraum
Dachterrasse
Diese Informationen wurden von uns sorgfältig zusammengestellt. Wir übernehmen jedoch keine Haftung für eventuelle Unvollständigkeiten, Ungenauigkeiten oder Sonstiges und die daraus resultierenden Folgen. Alle angegebenen Maße und Flächenangaben sind Richtwerte. Wir empfehlen Ihnen, Messungen vorzunehmen und weisen Sie generell auf Ihre Untersuchungspflicht hin.
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