Beschreibung
Freistehendes 6-Personen-Ferienhaus in der Banjaard Residenz, am Fuße der Dünen!
Das freistehende Haus liegt am Fuße der Dünen des Nordseestrandes und nur einen Katzensprung vom Veerse Meer entfernt. Die Villa ist für 6 Personen geeignet und steht auf einem großzügigen Grundstück von 609 m². Dieses Ferienhaus ist gut gepflegt und isoliert. Im und in der Nähe des Parks gibt es viele Annehmlichkeiten wie Dünen und Meer und der Park verfügt über viele Parkeinrichtungen wie ein Schwimmbad, Unterhaltungsmöglichkeiten, Spielplätze usw.. Dieses Haus ist ideal für diejenigen, die eine komfortable Erholung für die ganze Familie suchen. Das Haus wird nicht vermietet.
Aufteilung:
Erdgeschoss:
Eingangshalle mit Zugang zur Toilette mit Handwaschbecken und Abstellraum mit Waschmaschinenanschluss. Geräumiges und gartenorientiertes Wohnzimmer mit Gartentüren zur Terrasse und dem großen Garten auf der Rückseite und rechts. Offene Küche, ausgestattet mit verschiedenen Einbaugeräten.
Erster Stock:
Über die Treppe im Wohnzimmer gelangt man zum Treppenabsatz und zu 3 geräumigen Schlafzimmern und einem luxuriösen Badezimmer mit Badewanne, zweiter Toilette und Doppelwaschbecken.
Garten
Die Einfahrt neben dem Haus bietet Platz für mindestens 2 Autos. Der geräumige hintere Garten ist nach Süden ausgerichtet.
Einzelheiten
Das Haus wurde im Jahr 1999 gebaut. Heizung und Warmwasser über Zentralheizung. Diese Immobilie hat keine Mietverpflichtungen und wurde noch nie vermietet. Es gibt jedoch hervorragende Vermietungsmöglichkeiten.
Grundstücksgröße 607m². Rauminhalt ca. 310 m³, Wohnfläche ca. 84 m².
Allgemeines:
Freizeitheim
Parkgebühren fallen an
gutes Vermietungspotenzial
Wohnfläche 84 m²
Inhalt 310 m³
in fußläufiger Entfernung zum Nordseestrand und zum Veere-See
das Haus wurde noch nie vermietet
Diese Informationen wurden von uns sorgfältig zusammengestellt. Es wird jedoch keine Haftung für eventuelle Unvollständigkeiten, Ungenauigkeiten oder Sonstiges und deren Folgen übernommen. Alle angegebenen Maße und Flächenangaben sind Richtwerte. Wir raten Ihnen, Messungen vorzunehmen, und erinnern Sie an Ihre Verpflichtung zur Nachforschung.
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