Beschreibung
Freistehendes Ferienhaus in der beliebten Residenz Banjaard!
Dieses freistehende Ferienhaus, Typ „Overduin“, befindet sich in sehr guter Lage (in der Nähe des Dünenübergangs) im beliebten Park „Noordzee Résidence de Banjaard“. Dieser Park liegt am Fuße der Dünen des Nordseestrandes und nur einen Katzensprung vom Veere-See entfernt. Das Haus ist für 6 Personen geeignet und steht auf einem großzügigen Grundstück von 610m². Es gibt eine Veranda, einen freistehenden Holzschuppen, mehrere Terrassen und Parkplätze auf der Auffahrt für mehrere Autos. Im Park gibt es viele Annehmlichkeiten wie ein Schwimmbad, Unterhaltungsmöglichkeiten, Spielplätze, etc. Dieses Haus ist ideal für diejenigen, die eine komfortable Freizeitgestaltung für die ganze Familie suchen.
Aufteilung:
Erdgeschoss
Eingangshalle mit Zugang zur Toilette und Abstellraum mit Boiler- und Waschmaschinenanschluss. Geräumiges und gartenorientiertes Wohnzimmer mit Flügeltüren zur Terrasse und dem großen Garten. Offene Küche mit verschiedenen Einbaugeräten, wie Dunstabzugshaube, Geschirrspüler, Kühl-/Gefrierschrank, Elektroherd und Mikrowelle. Das Erdgeschoss ist gefliest.
1. Stock
Über die Treppe im Wohnzimmer gelangt man in den Flur mit 3 geräumigen Schlafzimmern und einem luxuriösen Badezimmer mit Badewanne/Dusche, WC und Doppelwaschbecken.
Garten
Die Pflasterung vor dem Haus bietet Platz für mindestens 2 Autos. Der geräumige hintere Garten mit Holzschuppen ist nach Südosten ausgerichtet.
Einzelheiten
Das Haus wurde um 1998 gebaut. Heizung und Warmwasser über Zentralheizung (Intergas Hre, installiert Anfang 2020). Das Haus wird derzeit auf Freizeitbasis vermietet. Für die Noordzee Residence fallen jährliche Parkgebühren an.
Wir haben diese Informationen mit der gebotenen Sorgfalt zusammengestellt. Es wird jedoch keine Haftung für eventuelle Unvollständigkeiten, Ungenauigkeiten oder Sonstiges und die daraus resultierenden Folgen übernommen. Alle angegebenen Maße und Flächen sind nur Richtwerte. Wir raten Ihnen, Messungen vorzunehmen und erinnern Sie generell an Ihre Nachforschungspflicht.
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