Grunderwerbsteuer: Wie war das noch mal?

Grunderwerbsteuer: Wie war das noch mal?

Wenn Sie in den Niederlanden ein Grundstück oder ein Gebäude kaufen, zahlen Sie Grunderwerbsteuer. Sie zahlen auch Grunderwerbsteuer auf Rechte an Grundstücken, wie z. B. Erbbaurechte, und auf Anteile, die Sie von einer bv oder nv kaufen oder erhalten, deren Vermögen überwiegend aus Grundstücken besteht. Wir beschränken uns in diesem Fall auf unbewegliches Vermögen.

Im Jahr 2023 wird der Steuersatz für die Grunderwerbsteuer wie folgt sein:

  • 2 % für die Immobilie, in der der Erwerber selbst längere Zeit wohnen wird und für die die Grunderwerbssteuerbefreiung nicht gilt
  • 10,4 % für alle anderen Immobilien, wie z. B. unbebaute Grundstücke, Ferienhäuser, Geschäftsräume und z. B. eine an das Haus angebaute Garage, die Sie nicht gleichzeitig mit dem Haus kaufen

Steuerbefreiung für Anfänger

Erwerben Sie ein Haus, das Sie selbst über einen längeren Zeitraum bewohnen werden? Und erfüllen Sie auch die anderen Voraussetzungen? Dann können Sie unter Umständen eine Grunderwerbssteuerbefreiung erhalten.



Um für eine Grunderwerbssteuerbefreiung in Frage zu kommen, müssen Sie die folgenden 5 Bedingungen erfüllen:

  • Sie erwerben eine Immobilie, in der Sie selbst über einen längeren Zeitraum wohnen werden.
  • Sie sind volljährig und jünger als 35 Jahre, wenn Sie die Immobilie erwerben.
  • Der Zeitpunkt des Erwerbs ist der Zeitpunkt der Unterzeichnung der notariellen Übertragungsurkunde.
  • Wenn Sie die Immobilie erwerben, darf der Wert der Immobilie 440.000 € nicht übersteigen. Dies ist der Verkehrswert. Dies ist der Höchstwert des Hauses auf dem freien Markt. Er bezieht sich auf das Haus einschließlich aller Nebengebäude, wie Garten, Schuppen oder Garage. Dieser Wert entspricht in der Regel dem in Ihrem Kaufvertrag angegebenen Kaufpreis.

Beispiel

Sie erwerben mit Ihrem Partner am 15. April eine Immobilie, die Ihnen beiden gehört. Der Kaufpreis einschließlich Nebenkosten beträgt 450.000 €. Da dieser Betrag höher ist als 440.000 €, haben Sie beide keinen Anspruch auf den Freibetrag für Existenzgründer.
Wenn die Immobilie auf einem Erbpachtgrundstück liegt, wird der Wert des kapitalisierten Kanons ebenfalls zum Wert der Immobilie hinzugerechnet.

  • Sie haben die Steuerbefreiung für Existenzgründer noch nicht in Anspruch genommen.

Hatten Sie vorher ein Haus zu kaufen? Dann können Sie immer noch die Starthilfe in Anspruch nehmen, sofern Sie die Bedingungen erfüllen.


Achtung! Die Steuerbefreiung gilt nicht, wenn es sich nicht um den Kauf einer Zweitwohnung oder einer als Investition erworbenen Wohnung handelt.
 
 


Grunderwerbsteuersätze ab 1. Januar 2023

  • Käufer im Alter von 18 bis 35 Jahren (Startbefreiung), sofern die Wohnung zum Hauptwohnsitz wird 0 %
  • Käufer im Alter von 35 Jahren und darüber, sofern die Wohnung zum Hauptwohnsitz wird 2 %
  • Sonstige Immobilien (einschl. Investitionen) 10,4 %

Dieser Blog gibt nur einen groben Überblick über die Grunderwerbsteuer. Möchten Sie mehr wissen? Fragen Sie uns bei der Besichtigung oder werfen Sie einen Blick auf belastingdienst.nl.

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