Wenn Sie in den Niederlanden ein Grundstück oder ein Gebäude kaufen, zahlen Sie Grunderwerbsteuer. Sie zahlen auch Grunderwerbsteuer auf Rechte an Grundstücken, wie z. B. Erbbaurechte, und auf Anteile, die Sie von einer bv oder nv kaufen oder erhalten, deren Vermögen überwiegend aus Grundstücken besteht. Wir beschränken uns in diesem Fall auf unbewegliches Vermögen.
Im Jahr 2023 wird der Steuersatz für die Grunderwerbsteuer wie folgt sein:
Erwerben Sie ein Haus, das Sie selbst über einen längeren Zeitraum bewohnen werden? Und erfüllen Sie auch die anderen Voraussetzungen? Dann können Sie unter Umständen eine Grunderwerbssteuerbefreiung erhalten.
Um für eine Grunderwerbssteuerbefreiung in Frage zu kommen, müssen Sie die folgenden 5 Bedingungen erfüllen:
Sie erwerben mit Ihrem Partner am 15. April eine Immobilie, die Ihnen beiden gehört. Der Kaufpreis einschließlich Nebenkosten beträgt 450.000 €. Da dieser Betrag höher ist als 440.000 €, haben Sie beide keinen Anspruch auf den Freibetrag für Existenzgründer. Wenn die Immobilie auf einem Erbpachtgrundstück liegt, wird der Wert des kapitalisierten Kanons ebenfalls zum Wert der Immobilie hinzugerechnet.
Hatten Sie vorher ein Haus zu kaufen? Dann können Sie immer noch die Starthilfe in Anspruch nehmen, sofern Sie die Bedingungen erfüllen.
Achtung! Die Steuerbefreiung gilt nicht, wenn es sich nicht um den Kauf einer Zweitwohnung oder einer als Investition erworbenen Wohnung handelt.
Dieser Blog gibt nur einen groben Überblick über die Grunderwerbsteuer. Möchten Sie mehr wissen? Fragen Sie uns bei der Besichtigung oder werfen Sie einen Blick auf belastingdienst.nl.
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