Beschreibung
Qualitativ hochwertiges Chalet mit einer Terrasse am Wasser und im Erholungspark Waterresort Oosterschelde. Dieses moderne Chalet, das 2020 gebaut wurde, befindet sich in einer wunderschönen Lage in der Nähe der Oosterschelde.
Der Ferienpark (Waterresort Oosterschelde) ist so gut wie neu, liegt an einem Wald und in Gehweite der Oosterschelde. Durch die Lage des Chalets am Waldrand und mit einer Terrasse am Wasser, bietet es viel Privatsphäre. Ein fantastischer Ort für die Erholung. Nicht zuletzt aufgrund der hohen und vielen Fenster erleben Sie ein Meer von Licht im gesamten Raum.
Das Chalet verfügt über zwei geräumige Schlafzimmer mit Einbauschränken, ein geräumiges Wohnzimmer mit luxuriöser offener Küche und ein schönes luxuriöses Badezimmer. Das Chalet ist gut gepflegt und wartungsfrei. Vom Wohnzimmer aus kann man durch die Flügeltüren auf die Terrasse am Wasser gelangen. Sowohl hier als auch auf der überdachten Terrasse können Sie in aller Ruhe die Umgebung genießen. Das Chalet verfügt über ein komplettes Luxusinventar. Das Haus wurde noch nie vermietet.
Layout
Eingangshalle, Garderobe, Toilette und Zählerschrank, zwei geräumige Schlafzimmer mit funktionalen Einbauschränken,
ein Badezimmer (mit begehbarer Dusche und Waschbecken) und ein praktischer Abstellraum. Geräumiges Wohnzimmer mit gemütlichem Gaskamin. Moderne offene Küche mit verschiedenen Geräten.
Andere
Die gesamte Immobilie ist neuwertig, gut gepflegt und bereit für ein angenehmes Leben. Auf dem Gelände des Waterresort Oosterschelde ist nur die Freizeitnutzung erlaubt. Es fallen Parkgebühren an. Die Vermietung erfolgt ausschließlich über den Park.
Allgemein
Eigenes Grundstück
Heizung durch den CV-Kombikessel
Gasfeuer
Gebaut um 2020
Gut erhaltene Immobilie
Wohnbereich ca. 70 m2
Fassungsvermögen ca. 260 m3
Diese Informationen wurden von uns mit der notwendigen Sorgfalt zusammengestellt. Wir übernehmen jedoch keine Haftung für etwaige Unvollständigkeiten, Ungenauigkeiten oder sonstige Ungenauigkeiten oder deren Folgen. Alle Abmessungen und Flächenangaben sind Richtwerte. Wir raten Ihnen, die Dinge zu messen und weisen Sie generell auf Ihre Ermittlungspflicht hin.
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