Beschreibung
Erholungswohnung in Gehweite zum Nordseestrand!
In begehrter und einzigartiger Lage am Fuße der Dünen an einem der schönsten Nordseestrände Europas bieten wir Ihnen diese geräumige (Erholungs-)Wohnung mit Abstellraum, Parkplatz und 2 Schlafzimmern.
Die Wohnung befindet sich im ersten Stock des Appartementkomplexes "Buitenplaats Het Veerse Bree" und bietet vom Balkon aus eine fantastische Aussicht über die Landschaft von Zeeland.
Der "Buitenplaats Het Veerse Bree" befindet sich in schöner Lage am Fuße der Dünen neben dem Ferienpark Breezand. Der Komplex umfasst 76 Luxuswohnungen, ein Restaurant, eine Bar und eine Rezeption. Alle Wohnungen verfügen über einen eigenen Abstellraum und einen privaten Parkplatz. Das Ziel der Wohnung ist ausschließlich die Freizeitgestaltung.
Vrouwenpolder ist ein ruhiges Dorf mit ca. 1.100 ständigen Einwohnern und verfügt über ein sehr komplettes Angebot an Annehmlichkeiten. Die Lage des Dorfes und die vielen Einrichtungen machen es zu einem beliebten Ort für Touristen.
Layout:
Eingang/Flur mit Zählerschrank, Zugang zu 2 Schlafzimmern. Vom Flur aus hat man Zugang zum Kleiderschrank mit Heizung, zur Toilette und zum Badezimmer mit Badewanne, Dusche, Waschbecken und Waschmaschine. Außerdem verfügt die Wohnung über einen schönen Ostbalkon und eine offene Küche, die mit verschiedenen Geräten ausgestattet ist.
Lagerung:
Im Erdgeschoss befindet sich der Abstellraum in einem separaten Gebäude (7 m²).
Allgemeines:
Es handelt sich um eine Erholungswohnung für 4 Personen mit privatem Abstellraum und Parkplatz.
Gute Vermietungsmöglichkeiten durch Breezand vakanties Vrouwenpolder.
Gebaut 1999.
Wohnbereich ca. 68 m2.
Der VvE-Beitrag beträgt ca. € 1.800 / 1.900,- pro Jahr.
Die Verwaltungskosten betragen ca. € 640,- pro Jahr.
Der Verkauf umfasst das Inventar (außer persönlichen Gegenständen)
Diese Informationen wurden mit der notwendigen Sorgfalt zusammengestellt. Es wird jedoch keine Haftung für Unvollständigkeit, Ungenauigkeit oder sonstiges oder für die Folgen daraus übernommen. Alle Abmessungen und Flächenangaben sind Richtwerte. Wir raten Ihnen, die Dinge zu messen und auf Ihre generelle Untersuchungspflicht hinzuweisen.
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